… dass die „Grossen“ bevorzugt werden:
- Telefonrechnungen bis 130 Euro pro Monat: Bis 30 Prozent können als geschäftlicher Anteil abgesetzt werden.
- Bis 230 Euro monatlich: Bis zu 40 Prozent geschäftlicher Anteil.
- Telefonkosten über 230 Euro im Monat können in voller Höhe als geschäftlich angegeben werden.
… macht aus Sicht eines kleinen Unternehmens zwar keinen Sinn… aber egal, Herr Gesetzgeber: ihre sogenannte Demokratie wird zusammen mit dem ausgedünnten Mittelstand in’s wirtschaftliche Gras beißen.
Wer weiß was danach kommt… vermutlich wieder eine Diktatur.
Quelle: http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Steuern/Telefonkosten.html